Verletzung des Rechts am eigenen Bild erfolgreich untersagt
Die Zeitschrift STERN berichtet widerholt über Verfahren der Media Kanzlei. Die Artikel des STERN finden Sie HIER und HIER. Unser Mandant wurde und wird gezielt von Personen im Internet mittels Beleidigung, Verleumdung und Übler Nachrede angegriffen. In dem konkreten Fall veröffentlichte der Gegner Fotos von unserem Mandanten und veranlasste deren Streuung im World Wide Web.
Die Verbreitung der Fotos verletzt unsere Mandantschaft in seinem Recht am eigenen Bild, das durch das Kunsturheberrecht besonders geschützt ist. Die so skizzierte Persönlichkeitsverletzung untersagte nun das Landgericht Frankfurt unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR. Zudem verurteilte die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt den Gegner, die Kosten des Verfahrens zu tragen und unserem Mandanten Schadensersatz leisten.
Insbesondere folgte das Gericht nicht der Auffassung der Gegenseite, dass die einmalige Veröffentlichung eines Fotos eine Einwilligung dahingehend begründen würde, dass das Foto in einem völlig anderen Zusammenhang genutzt werden kann.
Zudem sei unser Mandant auch keine absolute Person der Zeitgeschichte und müsste daher auch nicht aufgrund von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG die Veröffentlichung hinnehmen.
Die Medienanwälte der Media Kanzlei Frankfurt sind auf das Presserecht, das Recht am eignen Bild und den Persönlichkeitsschutz spezialisiert und vertreten regelmäßig die Interessen von Personen, die durch Berichterstattungen und durch die Verbreitung von Unwahrheiten in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden vor den Landgerichten des gesamten Bundesgebietes.
Sprechen Sie unseren Medienanwalt, Herrn Müller-Riemenschneider, kostenlos und unverbindlich unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de an, wenn in Zeitungen oder im Internet Lügen, Unwahrheiten oder Verleumdungen über Sie verbreitet werden. Mehr zum Äußerungrecht, Presserecht und Medienrecht finden Sie HIER