Vortrag von Dr. Riemenschneider zum Thema Bewertungen "Jameda & Co." beim Treffen der Chefärzte der Sozialpädiatrischen Zentren in Baden Württemberg, Stuttgart am 19.11.2019
Was tun gegen negative Bewertungen?
Ist eine Bewrtung zulässig oder nicht? Es muss erst einmal herausgefunden werden, ob es sich um eine Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung handelt und diese wahr oder unwahr ist. Vorteil für Ärzte ist, dass derjenige der sich negativ äußert, die Wahrheit beweisen muss.
Gegen wen können Sie vorgehen?
Vorgehen gegen den Täter (mit Echtnamen oder Pseudonym)
Vorgehen gegen den Störer (Jameda, Google-Maps, etc.)
Löschung Jameda-Profil
OLG Köln, Pressemitteilung vom 14.11.2019
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