
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Brahea Handels UG

Einer unserer Mandanten wurde wegen fehlender und fehlerhaften Widerrufsinformationen von der Brahea Handels UG abgemahnt. Im Internet findet man auch zahlreiche andere Betroffene, die von dieser Gesellschaft abgemahnt wurden.
Im Kern ging es um das Fehlen eines Widerrufformulars und eines Links auf die online-Plattform ec.europa.eu.
Außerdem wurde abgemahnt, dass unser Mandant keinen Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht bereithielt und dass er Pflanzen als Frischware von der Rückgabe ausschloss.
In diesem Fall war zu beachten, dass dem Verbraucher
1. ein Widerrufsformular gem. Art.246a Abs.2, letzter Satz EGBGB,
2. der Link zur online Plattform ec.europa.eu gem Art.14 ODR-RiL,
3. Ein Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht gem. Art.246a §1 Abs.1 Nr.8 (bzw. bei Abweichung darüber informiert werden muss),
zur Verfügung gestellt werden muss.
Verderbliche Ware und damit ein Ausschluss des Widerrufrechts gem. §312 g Ab.2 BGB wird nur in eng umgrenzten Fällen angenommen, um einen umfassenden Verbraucherschutz zu gewährleisten. Pflanzen werden nur dann als verderblich qualifiziert, soweit es sich beispielsweise um Schnittblumen handelt.
Die Abmahnung erfolgt durch die Kanzlei Maurer und Kollegen aus Halle. Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren in unterschiedlicher Höhe. Dem Abmahnungsschreiben ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Häufig ist es empfehlenswert, dass die Abmahnung zuvor durch eine spezialisierte Kanzlei überprüfen lassen. So können Sie sichergehen, dass Sie sich nicht zu mehr verpflichten, als Sie dies müssen. Ferner sind die Kosten regelmäßig übersetzt.
Die Media Kanzlei Frankfurt vertritt laufend Unternehmen in wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen im gesamten Bundesgebiet.
Wenn Sie der Auffassung sind, Ihr Mitwettbewerber verschafft sich einen unlauteren Vorteil durch unzulässige Werbung etc. zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Wettbewerbsrecht finden Sie HIER. Mehr zum Vertragsrecht (HIER).