Zur Meinungsfreiheit und einem "geistig unterbelichteten Wesen“
Zum äußerungsrechtlichen Verfahrensgang
Der Verfügungsbeklagte wollte in den Urlaub fliegen. Er erschien jedoch nach dem letzten Aufruf zum Check-In und damit zu spät. Infolgedessen konnte unsere Mandantin, die spätere Verfügungsklägerin, sein Gepäck nicht mehr aufnehmen.
Dies hat den Verfügungsbeklagten offenbar derart geärgert, dass er in den nächsten Tagen zahlreiche Unwahrheiten, Diffamierungen und Beleidigungen über die Verfügungsklägerin auf Facebook verbreitet hat. So schrieb er etwa, dass unsere Mandantin aus reiner Willkür gehandelt hätte, sie ihm aus Dummheit 600,00 EUR gekostet habe und es sich bei unserer Mandantin um ein „geistig unterbelichtetes Wesen“ handeln würde.
Nachdem er außergerichtlich zur Unterlassung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert wurde, ließ er durch seinen Rechtsanwalt mitteilen, dass es sich um zulässige Meinungsäußerungen und wahre Tatsachenbehauptungen handeln würde. Die Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wies sein Anwalt zurück.
Im Internet kündigte der Verfügungsbeklagte an, viel Energie in den Kampf gegen die Fluggesellschaft und unsere Mandantin zu investieren.
Daher war es erforderlich, das allgemeine Persönlichkeitsrecht unserer Mandantin gegen die Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung zu schützen.
Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht
Der eingereichte Antrag zur Sicherung der Persönlichkeitsrechte wurde von der Kammer für Persönlichkeits- und Presserecht des Landgerichts Frankfurt gemäß dem Antrag der Media Kanzlei Frankfurt nun entschieden. Das Landgericht Frankfurt folgte insbesondere der Rechtsauffassung des Rechtsanwaltes der Gegenseite nicht und hielt die Äußerung „geistig unterbelichtetes Wesen“ für eine Schmähkritik bzw. Beleidigung, die nicht mehr an der Meinungsfreiheit partizipiert.
Media Kanzlei Frankfurt
Die Medienanwälte der Media Kanzlei Frankfurt sind auf das Presserecht, die Meinungsfreiheit und den Persönlichkeitsschutz spezialisiert und vertreten regelmäßig die Interessen von Personen, die durch Berichterstattungen und durch die Verbreitung von Unwahrheiten in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden vor den Landgerichten des gesamten Bundesgebietes.
Sprechen Sie unseren Medienanwalt, Herrn Müller-Riemenschneider, kostenlos und unverbindlich unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de an, wenn in Zeitungen oder im Internet Lügen, Unwahrheiten oder Verleumdungen über Sie verbreitet werden. Mehr zum Äußerungrecht, Presserecht und Medienrecht finden Sie HIER