
Zur Rechtswidrigkeit der Äußerung, man arbeite mit berühmten Künstlern zusammen

Darf ein Musikproduzent äußern, er habe mit berühmten Künstlern wie Roxette zusammengearbeitet?
Die Behauptung, man arbeite mit zahlreichen Berühmtheiten zusammen, kann im Einzelfall wettbewerbswidrig sein, soweit sie unwahr wäre. Das Lauterkeitsrecht beschreibt die Spielregeln des fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die ein Unternehmer im Wettbewerb einhalten muss. Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
Unser Mandant, ein erfolgreicher Musikproduzent, der seit Jahren polarisiert, sollte nun eine derartige Äußerung, die Behauptung der Zusammenarbeit mit Roxette, unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR untersagt werden. Der Gegner und Verfügungskläger hatte durch seine Rechtsanwältin einen derartigen Verbotsantrag bei der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aschaffenburg eingereicht.
Zwischenzeitlich ist das Verfahren vor dem Landgericht Aschaffenburg unter Mitwirkung der Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt erwartungsgemäß zugunsten unseres Mandanten ausgegangen. Die Kosten des Verfahrens hat der VErfügungskläger zu tragen.
Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt vertreten laufend Unternehmen und Unternehmer in wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen im gesamten Bundesgebiet.
Wenn Sie der Auffassung sind, Ihr Mitwettbewerber verschafft sich einen unlauteren Vorteil durch unzulässige Werbung etc. zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Mehr zum Thema Wettbewerbsrecht finden Sie HIER. Mehr zum Vertragsrecht (HIER).