Arbeitsrecht/Betriebsratrecht
Arbeistrecht ist eine komplexe Materie und in verschiedensten Gesetzen geregelt. Die Rechtsberatung ist auch und gerade davon abhängig, in welcher Position Sie bei uns Rat suchen - ob als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
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Sind Sie mit der Kündigung Ihres Arbeitgebers nicht einverstanden
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Sie werden an Ihrem Arbeitsplatz gemobbt?
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Sie haben eine arbeitsrechtliche Abmahnung erhalten?
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Sie bekomme ein Zeugnis und sind mit dem Inhalt Ihres Arbeitszeugnisses unzufrieden?
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Sie bekommen kein Lohn mehr?
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Sie wollen Urlaub nehmen, aber der Arbeitgeber gewährt diesen nicht?
Die schwierigste Situation für einen Arbeitnehmer ist sicherlich, wenn die Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber ausgesprochen wird, denn mit ihr ist häufig auch die Existenz des Arbeitnehmers bedroht. Gerade bei der arbeitsrechtlichen Kündigung ist eine möglichst zeitnahe Kontaktaufnahme mit unserem Arbeitsrecht-Team erforderlich, um die gesetzlichen Fristen zur Erhebung der Kündigungsschutzklage einzuhalten. Diese beträgt lediglich 3-Wochen ab Zugang der Kündigung. Nach Ablauf dieser Frist können Sie sich nicht mehr mit der Kündigungsschutzklage gegen die erhaltene Kündigung verteidigen.
Oder aben Sie eine Abmahnung erhalten und wollen sich dagegen wehren? Wird Ihr beantragter Urlaub nicht genehmigt oder gar ein genehmigter Urlaub vom Arbeitgeber widerrufen? Sie bekommen keinen Lohn mehr oder Teile des Lohnes, wie z.B. das Urlaubsgeld oder die Überstundenvergütung werden nicht mehr gezahlt? Wir helfen Ihnen jederzeit Ihre vertraglichen Ansprüche durchzusetzen und Ausschlussfristen zu beachten.
Auch in Mutterschutzfristen, Elternzeit und Elterngeld suchen wir stets die optimale Lösung für Ihre Probleme. Gleiches gilt, wenn Sie einen Teilzeitanspruch durchsetzen wollen und Ihre Arbeitszeit reduzieren und anpassen müssen. Gerne überprüfen wir auch bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses Ihren Arbeitsvertrag, damit Sie genau wissen, worauf Sie sich einlassen und etwaige Fallstricke noch im Vorfeld ausgebessert werden können. Sollte Sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen, stehen wir Ihnen bei einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag, Abfindungsansprüchen und bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Erstellung des Zeugnisses zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber haben Sie eine Vielzahl von Vorschriften und Regelungen einzuhalten, die Sie einzuhalten haben. Wir sprechen beim Arbeitsrecht aus gutem Grunde vom Arbeitnehmerschutzrecht, denn die Gesetze schränken den Arbeitgeber häufig in seinen Handlungsmöglichkeiten ein. Unsere aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie als Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts. Zu unseren Mandanten zählen dabei Arbeitgeber unterschiedlichster Branchen.
Arbeitgebern bieten wir insbesondere die folgenden Leistungen an:
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Prüfung & Erstellung von Arbeitsverträgen
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Beratung in einzelnen arbeitsrechtlichen Fragen
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Abwehr unberechtigter Forderungen (insbesondere Lohn-/Gehaltsforderungen)
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Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag)
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Vertretung vor dem Arbeitsgericht (z.B. in Kündigungsschutzprozessen)
Viele Probleme im Arbeitsverhältnis lassen sich mit präzisen und ausgewogenen Arbeitsverträgen verhindern. Wir beraten und vertreten Sie bei Forderungen der Arbeitnehmer und zeigen Ihnen auf, ob ein Anspruch besteht oder wie Sie sich gegen unberechtigte Forderungen, insbesondere Lohn-, Überstunden- oder Urlaubsgeldforderungen verteidigen können.
Die Beendigung des Arbeitsvertrages mit einem Arbeitnehmer bedarf einer ausreichenden Vorbereitung, da die Möglichkeit der Kündigung bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetztes eingeschränkt ist. Wir zeigen Ihnen die Vorraussetzungen auf und begleiten Sie beim Ausspruch der Kündigung. Auch zur Auflösung des Arbeitsvertrages durch einen Aufhebungsvertrag beraten wir Sie und zeigen auf, ob dies eine geeignete Alternative darstellt. Sollte es nach Ausspruch einer Kündigung zum Kündigungsschutzprozess kommen, vertreten wir Ihre Interessen auch vor dem Arbeitsgericht.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren.
Betriebsratsrecht
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten und Betriebsratsmitgliedern.
Wir beraten und vertreten Sie als Betriebsräte in allen betriebsverfassungsrechtlichen und individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen, z.B. bei der Durchsetzung von Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten oder beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Sollte Ihr Arbeitgeber gegen Ihre Mitbestimmungsrechte verstoßen, setzen wir erforderlichenfalls Ihre Unterlassungsansprüche für Sie durch.
Wir vertreten Betriebsräte und Betriebsratsmitglieder sowohl außergerichtlich als auch in sämtlichen
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gerichtlichen Verfahren
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vor der Einigungsstelle.
Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sind wir z.B. in folgenden Bereichen tätig:
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Zustimmungsersetzungsverfahren (z.B. nach § 99 BetrVG)
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Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
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Geltendmachung von Beteiligungsrechten (z.B. nach § 87 BetrVG)
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Geltendmachung von Beteiligungsrechten bei Einstellung, Eingruppierung und Versetzungen (§ 99 ff. BetrVG)
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Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei Missachtung von Beteiligungsrechten den Betriebsrat (ggf. durch einstweilige Verfügung)
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Geltendmachung von Unterrichtungs- und Auskunftsansprüchen
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Anfechtung von Einigungsstellensprüchen
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Anfechtung von Betriebsratswahlen
Darüber hinaus veranstalten wir Seminare und Schulungen für Betriebsräte an verschiedenen Standorten. Die Media Kanzlei verfügt über erfahrene und geschulte Referenten.
Rechtsanwaltskosten, die durch die Verfolgung oder Verteidigung von Rechten des Betriebsrats entstehen, sind grundsätzlich vom Arbeitgeber zu tragen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Herbeiführung der notwendigen Beschlüsse für unsere Beauftragung. Betriebsräten bieten wir darüber hinaus ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren.