Markenrecht Wettbewerbsrecht
Markenrecht
Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer neuen Website MARKENRECHT
Marken und Unternehmenskennzeichen sind bedeutsame Identifikationsmittel eines Unternehmens. Die Media Kanzlei Frankfurt berät Sie kompetent von der Markenanmeldung bis zur Markenverteidigung.
Sofern Sie dies wünschen unterstützt Sie die Media Kanzlei Frankfurt bereits bei der Wahl Ihres Markennamens. Ferner können Sie uns mit der Markenrecherche beauftragen. Dann prüfen wir für Sie national und international die rechtliche Realisierbarkeit – sei es für Waren-, Dienstleistungs- oder Unternehmensmarken. Regelmäßig übernehmen wir auch die Anmeldung von Marken für unsere Mandanten. Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt setzen Ihre Ansprüche, sollte dies erforderlich werden, auch gerichtlich für Sie durch, um Ihre Markenanmeldungen zu realisieren. Sie möchten, dass Ihr Kennzeichen nach der Anmeldung von Spezialisten verwaltet wird. Die Media Kanzlei Frankfurt überwachen gerne für Sie den Markt und prüfen, ob Dritte verwechslungsfähige neue Kennzeichen anmelden bzw. Ihre eingetragenen Schutzrechte verletzen.
Sie haben eine Verletzung Ihrer Marke festgestellt oder es droht eine Markenverletzung? Bei der Verfolgung von Produktpiraterie und Markenverletzungen unterstützen Sie unsere aufs Markenrecht spezialisierten Rechtsanwälte gerne. Die unbefugte Verwendung einer fremden Marke oder eines ähnlichen, verwechselbaren Kennzeichens für gleichartige oder ähnliche Waren und Dienstleistungen, stellt eine Markenverletzung dar. Sobald Ihre Marke verletzt ist, bietet Ihnen das Markenrecht unterschiedliche Optionen, mit denen Sie sich gegen die rechtswidrige Markenverletzung zur Wehr setzen können: Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche, Vernichtungsansprüche und/oder Schadenersatzansprüche. Haben Dritte eine Marke angemeldet, die Ihre Marke verletzt, bietet Ihnen das Markenrecht u.a. noch vor Eintragung der Fremdmarke einen Anspruch auf Rücknahme der Anmeldung.
Markenrechtliche Ansprüche werden regelmäßig zunächst außergerichtlich im Wege der Abmahnung geltend gemacht. Die Kosten einer berechtigten Abmahnung hat im Markenrecht der Verletzer zu erstatten. Ist der Markenverletzer uneinsichtig, setzen die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt Ihre Ansprüche auch gerne und kompetent für Sie im einstweiligen Rechtsschutz und/oder im Hauptsacheverfahren durch. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne kostenlos unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de. Gerne ruft ein Rechtsanwalt Sie zurück.
Domainrecht
Als Unternehmens sind sie auf eine bestimmte Domain angewiesen? Das Recht der Domainnamen regelt, wem im Einzelfall das Recht an einer Internetdomain zusteht. Entscheidend ist dabei das Marken-, Kennzeichen-, Wettbewerbs- und Namensrecht. Gegen eine rechtswidrige Registrierung und Benutzung von Domainnamen stehen Ihnen unterschiedliche Ansprüche zu. Sie können beispielsweise die Verwendung für bestimmte Waren- oder Dienstleistungen untersagen oder die Löschung oder Übertragung der registrierten Domain bewirken.
Kennzeichenrecht
Neben den Markenrecht bietet Ihnen häufig auch das Kennzeichenrecht eine Handhabe, um gegen Rechtsverletzer vorzugehen. Durch das Kennzeichenrecht kann gegen die unlautere Ausbeutung Ihrer Leistungen durch die Konkurrenz vorgegangen werden. Das Kennzeichenrecht schützt den guten Ruf Ihres Unternehmens, der in einem Zeichen, Bild oder Wort zum Ausdruck kommt. Kennzeichenschutz können u.a. Firmennamen, Unternehmenskürzel, Bilder, Logos, Werktitel und Domain-Namen genießen. Die Besonderheit des Kennzeichenrechts ist, dass keinerlei Eintragung dieser Rechte erforderlich ist und Sie durch die bloße geschäftliche Nutzung entstehen. Möchten Sie wissen, ob Ihre Kennzeichenrechte verletzt wurden? Kontaktieren Sie die Anwälte der Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich unter anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de. Gerne rufen wir Sie zurück.
Sie haben eine markenrechtliche Abmahnung erhalten?
Sie haben eine Abmahnung wegen eines markenrechtlichen Verstoßes erhalten? Markenrechtliche Abmahnungen kommen oft unerwartet. Wie aber sollten Sie sich als Abgemahnter am besten verhalten? Bei markenrechtlichen Abmahnungen ist mehr noch als bei anderen Abmahnungen aus anderen Rechtsgebieten dringend zu empfehlen, einen markenrechtlichen Experten zu konsultieren. Dies liegt zum einen daran, dass es sich bei dem Markenrecht um eine Spezialmaterie handelt. Zum anderen daran, dass markenrechtliche Ansprüche sehr hohe Streitwerte haben, aus denen sich Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren berechnen. Regelmäßig werden bei Markenverletzungen von vergleichsweise unbekannten Marken Streitwerte zwischen 50.000,00 und 100.000,00 EUR von den Landgerichten zugrunde gelegt. Daher wird dringend davon abgeraten, etwaige Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben.
Die einer Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist häufig zu weit formuliert und sollte daher in der verlangten Form grundsätzlich nicht abgegeben werden. Es empfiehlt sich hier, einen Anwalt zu kontaktieren, der, sofern der Anspruch der Gegenseite begründet ist, eine angemessene Unterlassungserklärung formulieren kann. Denn unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung und begehen Sie anschließend den Rechtsverstoß erneut, so können Sie zur Zahlung einer teils immensen Vertragsstrafe verpflichtet sein. Ferner besteht die Möglichkeit, dass Sie durch die der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung ein Anerkenntnis abgeben und sich gegen anschließende Kostenforderungen nicht mehr effektiv verteidigen können. Unterzeichnen Sie keine Unterlassungserklärung, so besteht das Risiko, dass Sie gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Das Kostenrisiko steigt dann exponentiell, sodass vorher in jedem Fall die Risiken eines Verfahrens geprüft werden sollten.
Bei den gewerblichen Schutzrechten, also auch im Markenrecht, besteht die Besonderheit, dass bei einer unberechtigten Abmahnung eine Gegenabmahnung ausgesprochen werden kann. Diese hat zur Folge, dass der Abmahnende nicht nur die eignen Kosten, sondern auch Ihre Kosten, sprich die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwaltes, zu ersetzen hat.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren. Bei Abmahnungen werden regelmäßig kurze Fristen gesetzt, die nicht ignoriert werden sollten. Kontaktieren Sie uns daher kurzfristig. Auch wenn die Frist in wenigen Stunden abläuft, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir beantragen eine entsprechende Fristverlängerung bzw. veranlassen unverzüglich das Nötigste, um das Kostenrisiko möglichst gering zu halten.
Wettbewerbsrecht
Unwirksame AGB, das Fehlen von Datenschutzerklärung und Impressum oder auch ein fehlerhaft ausgestalteter Bestellprozesskönnen unter bestimmten Umständenwettbewerbswidrig sein, da sich durch ein derartiges Verhalten nach Ansicht der Rechtsprechung ein Wettbewerbsvorteil verschafft wird. Mitwettbewerber oder die Verbraucherzentrale können in einem solchen Fall eine Abmahnung aussprechen.
Häufig führen auch vergleichende Werbung oder die Werbung mit Zertifikaten und Testergebnissen zu Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Hierbei sind strenge Vorgaben zu beachten.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren.