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Urheberrecht
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Zur Gruppe der Inhabern von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten nac dem Urheberrechtsgesetz zählen nahezu alle Kreativen: Fotografen, Künstler, Programmierer, Webseitengestalter, Musiker, Komponisten, Schriftsteller, Autoren, Filmhersteller, Tonträgerherrsteller uvm.
Wenn Sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk erschaffen haben, genießt Ihre Schöpfung durch das Urhebergesetz Schutz. Neben dem Schutz als urheberrechtlich geschütztes "Werk" besteht die Möglichkeit, dass Ihre Schaffen durch ein Leistungsschutzrecht geschützt wird. Das Urheberrechtsgesetz räumt Urhebern zahlreiche Rechte im Bezug auf das geschaffene Werk ein:
- Das Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG)
- Das Recht als Urheber Ihres Werkes benannt zu werden (§ 13 UrhG)
- Schutz vor Entstellung Ihres Werkes (§ 14 UrhG)
- Das ausschließliche Recht das Werk in körperlicher und unkörperlicher Form wirtschaftlich zu verwerten. Hierzu zählt das Recht des Urhebers zur Vervielfältigung, zur Verbreitung, zur Ausstellung, zum Vortrag, zur Aufführung, zur Vorführung, zur öffentlichen Zugänglichmachung, zum Senden und zur Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger.
- Schutz vor Bearbeitung oder Umgestaltung Ihres Werkes (§ 23 UrhG)
Wird das Urheberecht verletzt, sieht das Urheberrecht Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Rechtsverletzer vor. Zudem ist derjenige, der eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, verpflichtet, dem Inhaber des Urheberrechts oder dem Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte Auskunft über Umfang und Art der konkreten Verletzung zu erteilen.
Von einer unberechtigten Nutzung ist dabei nicht bloß auszugehen, wenn eine Lizenzierung des Werkes unterblieben ist. Stattdessen liegt eine Verletzung Ihres Urheberrechts bereits vor, wenn Ihr Musikstück, Sprachwerk, Programm, Foto etc. in einer Form genutzt wird, die zwischen Ihnen als Urheber und dem Nutzer nicht vereinbart wurde. Räumen Sie etwa Nutzungsrechte zur Abbildung Ihrer Malerei in einem Prospekt ein, so berechtigt dies den Nutzer nicht dazu, die Fotografie des Gemäldes auch im Internet zu verwenden. Diese Nutzung erfordert eine neuerliche Lizenzierung. Im Zweifel ist die sogenannte Zweckübertragungslehre anzuwenden, nach der die Nutzungsrechte sofern keine Regelung getroffen wurde, soweit als möglich beim Urheber verbleiben.
Im Urheberrecht lassen sich Ansprüche häufig bereits mit einer außergerichtlichen anwaltlichen Abmahnung durchsetzen. Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt unterstützen Sie sowohl bei der außergerichtlichen als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten regelmäßig vor den speziellen Urheberrechtskammern im gesamten Bundesgebiet.
Wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden?
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Egal ob Sie wegen Filesharings, Streamings, Verletzungen von Bildrechten oder anderen urheberrechtlichen Verstößen abgemahnt wurden. Abmahnungen ereilen Sie oft unerwartet. Wie aber sollte sich der Abgemahnte am besten verhalten? Wir prüfen für Sie, ob die Abmahnung berechtigt ist und beraten Sie, welches in Ihrem Fall die bestmögliche Lösung ist, um auf die Abmahnung reagieren.
Urhebervertragsrecht
Sie sind Urheber und benötigen Unterstützung beim Entwurf von urheberrechtlichen Verträgen? Bei der Ausarbeitung und Überprüfung Ihrer Verträge müssen umfangreiche Rechtsfragen berücksichtigt werden. Die Rechtsanwälte der Media Kanzlei Frankfurt sind auf das Urhebervertragsrecht spezialisiert und helfen Ihnen gerne bei Vertragsverhandlungen und der Prüfung von Verträgen. Diejenigen, die sich Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Werken einräumen lassen möchten, sind dabei auf eindeutige Regelungen angewiesen, da die Nutzungsrechte so weit als möglich beim Urheber verbleiben.
Kunsturheberrecht
Das Kunsturheberrecht betrifft das Recht am eigenen Bild. Dabei handelt es sich um ein besonderes Persönlichkeitsrecht und nicht um einen Teil des Urheberrechts. Auf das Kunsturheberrecht ist die Media Kanzlei Frankfurt spezialisiert. Mehr Informationen zum Kunsturheberrecht finden Sie hier.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren.