IT-Recht E-Commerce-Recht
IT-Vertragsrecht
Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer neuen Website IT-RECHT
Wer ein IT-Projekt plant, sollte auch daran denken, dieses auf ein gut durchdachtes vertragliches Fundament zu stellen. Zu oft kommt es zu Streitigkeiten innerhalb des Projekts, zu häufig scheitern IT-Projekte in Ermangelung klarer vertraglicher Absprachen.
Eine besondere Herausforderung stellt seit den UsedSoft-Urteilen von EuGH und BGH der Handel mit unkörperlicher Gebrauchtsoftware dar. Die Weitergabe gebrauchter Software darf nicht mehr ohne Weiteres untersagt oder von der Zustimmung des Rechtsinhabers abhängig gemacht werden. Ein Umstieg auf miet- oder dienstvertragliche Modelle kann sich daher für Softwarehersteller empfehlen. Käufer und Verkäufer gebrauchter Software müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um nicht das Vervielfältigungsrecht des Urhebers zu verletzen.
Wir entwerfen oder prüfen Ihren IT-Vertrag und stehen Ihnen auch sonst in allen Fragen des Softwarevertragsrechts gern zur Verfügung.
Online-Shops
Auch als Betreiber eines Online-Shops haben Sie eine Reihe rechtlicher Vorgaben zu beachten.
Haben Sie z.B. daran gedacht, dass Sie bei Verwendung unwirksamer AGB unter bestimmten Umständen abgemahnt werden können, weil diese wettbewerbswidrig sind? Oder daran, dass Sie nicht einfach AGB von einem anderen Online-Shop kopieren dürfen, weil AGB urheberrechtlich geschützt sein können? In der Regel empfiehlt eine schlichte Übernahme von AGB aus einem Fremdshop aber ohnehin nicht, denn die Gefahr, dass sich hierin Regelungen verstecken, die für Sie zu erheblichen Nachteilen führen können, ist zu groß.
Auch für die Ausgestaltung von Bestellprozessen hat der Gesetzgeber sehr genaue Regelungen vorgesehen. So müssen Sie in Ihrem Online-Shop Anzahl und Ausgestaltung der Bestellschritte angeben, Angaben zu möglicherweise neben dem Kaufpreis für den Kunden entstehende Kosten tätigen (Gebühren und Zölle, Versandkosten etc.) und den Bestellbutton so beschriften, dass dieser deutlich erkennen lässt, dass die Bestellung nun kostenpflichtig erfolgt. Liefern Sie auch ins Ausland, so müssen Sie in der Regel auch die rechtlichen Vorschriften der Länder, in die Sie liefern, beachten.
Haben Sie an Ihre Datenschutzerklärung gedacht? Auch hier können Sie abgemahnt werden, wenn die Datenschutzerklärung fehlt.
Zu leichtsinnig gehandhabt wird oftmals auch die Werbung mit Zertifikaten und Testergebnissen, bei der genaue Vorgaben zu beachten sind.
Wir stehen Ihnen für alle Fragen rund um Ihren Online-Shop zur Verfügung, gerne geben wir Ihnen dabei auch Hilfestellungen für die rechtssichere optische Ausgestaltung an die Hand.
Webseitengestalter / Blogbetreiber
Auch wenn Sie keinen Online-Shop betreiben, sondern lediglich über eine eigene Website verfügen, können Sie in rechtliche Schwierigkeiten geraten. Als Betreiber eines Blogs etwa haften Sie zunächst lediglich als Störer für hier begangene Urheber- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Machen Sie sich die Inhalte aber zu eigen, können Sie gar als Täter einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden. Der Störer haftet dabei zunächst grundsätzlich auf Unterlassung, der Täter bei Verschulden auch auf Schadensersatz. Hier können kleinste Fehler in der Kommunikation mit dem Anspruchsteller den Ausschlag geben. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Rechte auch im Internet durchzusetzen, ob als Geschädigter oder in Anspruch Genommener.
Der Website-Betreiber ist aber zumeist nur der Vermittler der Rechtsverletzung. Ist der rechtsverletzende Inhalt als Dritt-Content ohne das positive Wissen des Website-Betreibers eingebunden, haben Betroffene ein verständiges Interesse daran, auch den eigentlichen Täter in Anspruch zu nehmen. Im Urheberrecht existieren hier Auskunftsansprüche, im Persönlichkeitsrecht leider nicht. Dies hat die sogenannte „Ärztebewertungs-Rechtsprechung“ in jüngster Vergangenheit entschieden, sodass es hier schwieriger geworden ist, Auskunft über die Identität des tatsächlichen Rechtsverletzers zu erlangen. Diese ist nun nicht mehr dem Verletzten selbst, sondern einzig der Staatsanwaltschaft zu erteilen. Hier ist es wichtig, schnell zu handeln, umfassend über Screenshots etc. Beweise zu sichern und Strafanzeige zu erstatten. Auf dem Gebiet des Persönlichkeitsschutzes im Internet haben wir einen besonderen Schwerpunkt und wissen, wie man bestmöglich strafrechtlich und auch zivilrechtlich vorgeht, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.