Persönlichkeitsrecht Datenschutzrecht DSGVO
Persönlichkeitsrecht
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Neben dem Recht am eigenen Bild, das über das Kunsturhebergesetz besonderen Schutz erfährt, kennt das deutsche Recht auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Ihre persönliche Eigensphäre insgesamt schützt. Dieses allgemeine Persönlichkeitsrecht ist als weitreichendes Rahmenrecht gewährleistet und durch spezielle Fallgruppen konkretisiert. Diese Fallgruppen schützen etwa das Recht am eigenen Wort, das Namensrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Achtung der Ehre, das Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme oder auch das Recht an der eigenen Krankenakte.
Wird Ihre persönliche Eigensphäre berührt, so geschieht dies häufig aber in Ausübung eines anderen Grundrechtes, etwa der Meinungs- oder Pressefreiheit. Nicht jede Berührung Ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist dabei rechtswidrig, sondern die Rechtswidrigkeit wird regelmäßig durch eine Abwägung der kollidierenden Grundrechte festgestellt. Nur dann, wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht überwiegt, können Sie die Unterlassung der Persönlichkeitsrechtsverletzung sowie ggf. Schadensersatz etc. verlangen. Wir helfen Ihnen hier gerne, die richtigen Argumente vorzubringen, um darzulegen, warum Ihrem Persönlichkeitsrecht hier der Vorrang vor dem kollidierenden Grundrecht zu gewähren ist.
Ganz besonders relevant wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn Sie Verunglimpfungen im Internet ausgesetzt sind. Dies kann in sozialen Medien geschehen aber auch in Bewertungsportalen. Wir helfen Ihnen, Ihren guten Ruf im Internet zu verteidigen und gehen effizient gegen Verletzungen Ihres Persönlichkeitsrechts vor. Eine unzutreffende Berichterstattung in Print- oder Onlinemedien kann dabei ebenfalls angegriffen werden.
Immer häufiger wird auch das Mobbing von Schülern im Internet. Dies ist kein Kavaliersdelikt, sondern beeinträchtigt die Betroffenen erheblich in ihrer persönlichen Entwicklung. Ein Fehlglaube ist es dabei, dass die Täter erst ab 14 Jahren in Anspruch genommen werden können. Dies ist lediglich die Grenze für die Strafmündigkeit. Zivilrechtlich aber ist bereits ab 7 Jahren eine deliktische Verantwortung gegeben. Ein Anspruch auf Unterlassung kann daher bereits ab diesem Alter durchgesetzt werden. Wir haben dabei die Erfahrung gemacht, dass Schülern häufig nicht bewusst ist, welche fatalen Folgen sie mit Mobbing herbeiführen und dass sich ihr Tun nicht im rechtsfreien Raum bewegt. Wir versuchen hier auch, zu schlichten und vor Augen zu führen, was ihr Handeln für den Betroffenen bedeutet. Das Verhältnis der Betroffenen bessert sich nach unserm Tätigwerden häufig merklich. Im Bereich des sozialen Mobbings geht es daher nicht nur darum, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, sondern auch und gerade, Konflikte im Einvernehmen aller Beteiligten und zu Gunsten der Gemeinschaft zu lösen.
Die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann auch strafrechtlich relevant sein, insbesondere die Beleidigungstatbestände sind in diesem Bereich relevant. Wir werden strafrechtlich auf diesem Gebiet gerne für Sie tätig und verfügen auch hier über ausgeprägte Erfahrung. Wichtig ist, dass die Beleidigungsdelikte eines Strafantrags bedürfen, der binnen drei Monaten gestellt werden muss. Wichtig ist es daher, rasch tätig zu werden, wenn Sie von einer Rechtsverletzung Kenntnis erhalten.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, die Media Kanzlei Frankfurt kostenlos und unverbindlich per Email an anwalt@media-kanzlei-frankfurt.de zu kontaktieren.
Datenschutzrecht
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird über das Datenschutzrecht besonders geschützt. Wer welche personenbezogenen Daten von Ihnen speichert und verarbeitet, können Sie durch Auskunftsansprüche in Erfahrung bringen, ggf. auch die Löschung oder Berichtigung fehlerhafter personenbezogener Daten verlangen. Relevant ist dies z.B. wenn aufgrund von Ihnen gespeicherter Daten Kredite nicht bewilligt oder Sie von der Nutzung sozialer Netzwerke ausgeschlossen werden. Sprechen Sie uns auch in allen datenschutzrechtlichen relevanten Fragen gerne an.
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